Der neue Gesundheitsfonds ab 2009
26. Mrz 2008 von Wolfgang
Die vor einem Jahr in Kraft getretene Gesundheitsreform sieht mit Beginn des kommenden Jahres auch das Inkrafttreten des Gesundheitsfonds vor. Dabei werden alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Kunden einen einheitlichen Beitragssatz anzubieten bzw. diesen zu verlangen, da allgemein von einer breitflächigen Anhebung der Beiträge gerechnet wird.
Der Gesundheitsfonds soll die Beiträge der Versicherungsnehmer bündeln und an die entsprechenden Krankenkassen verteilen. Bei dieser Verteilung soll das bisherige Ungleichgewicht bezüglich der Mitgliederstruktur und der für deren Therapien und Behandlungen anfallenden Kosten und Belastungen gerechter gestaltet werden.
So werden Kassen mit chronisch Erkrankten, Arbeitslosen und älteren Mitgliedern mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zugeteilt bekommen als jene Kassen, deren Beitragszahler weniger und kürzer krank sind.Da alle Kassen dazu verpflichtet sind, den noch zu beschließenden einheitlichen Beitragssatz anzubieten, werden sich einige Versicherer verteuern, andere wiederum ihren Beitragssatz senken können. Ob diese dann mit dem dadurch geringeren Budget ihre Kosten decken können, bleibt abzuwarten.
Ungeachtet der Krankheitsgeschichte des Antragstellers, müssen die Kassen auch Pflege- und Kosten intensive Mitglieder zum Einheitstarif versichern. Die höhere finanzielle Belastung wird zwar durch die entsprechenden Mittel aus dem Gesundheitsfonds gedeckt, andererseits stammt das Geld unter anderem eben auch aus Beiträgen jener Menschen, die selten oder nie krank sind und in höheren Einkommensstufen liegen.
Von diesen Neuerungen sind nicht nur die gesetzlichen, sondern ebenso die privaten Krankenversicherungen betroffen. Genauso wie die Versicherten, müssen dem paritätischen Prinzip der Krankenversicherungsbeiträge zufolge auch die Arbeitgeber eventuell höhere Beiträge leisten. Dies belastet in gewisser Weise die Wirtschaft, da dadurch der Faktor Arbeit für Unternehmen und deren Auftraggeber sich entsprechend verteuert.
ür den Fall, dass gewisse Kassen nicht mit dem ihnen zugeteiltem Budget ihre Kosten decken können und einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern müssen, sehen starke Reglementierungen die Höhe jenes Zusatzbeitrages vor. Der einheitliche Beitrag zwingt die Kassen somit, sich in anderer Form der Werbung neuer Mitglieder zu widmen. Sei es durch Wahltarife oder andere Zusatzleistungen und Prämien - die Reglementierung durch den Gesundheitsfonds, wie auch die Bewertung bestimmter Arzneien auf ihre Nützlichkeit durch den Staat, stellt Kassen, Patienten und die Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

Und was soll das bringen, außer höhere Beiträge für die Versicherten. Erst im vergangenen Jahr bin ich von der teuren AOK zur günstigen Ikk Südwest dirket gewechselt und damit bisher sehr zufrieden…Das, was ich in diesem einen Jahr gespart habe, kann ich dann im nächsten Jahr drauf zahlen. Dieses System ist so marode, dass auch eine solche Maßnahme kaum Linderung schaffen wird…