Ratgeber zur Hundehaftpflicht
29. Okt 2008 von Jutta
Es kann richtig teuer werden, wenn Fiffi oder Bello ungezogen sind und sich über Herrchens oder Frauchens Autorität hinwegsetzen. Jeder Hundehalter muss sich über eine Hundehaftpflicht Gedanken machen, denn ein Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die sein Vierbeiner anrichtet.
Dabei ist es gleichgültig, ob es seine Schuld war oder nicht. Allein die Tatsache, dass jemand einen Hund hält, macht ihn verantwortlich für jedes tierische Fehlverhalten und dessen Folgen. Zudem schützt die Hundehaftpflicht auch vor unberechtigten Ansprüchen. Wer nun meint, dass ein kleiner Hund auch nur kleine Schäden verursachen kann, der irrt. Das Schmerzensgeld für einen Wadenbiss kann auch bei einem Zwergpinscher recht teuer werden.
Im Jahr 2004 wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen rund 860 Fälle gemeldet, in denen Menschen vom besten Freund des Menschen gebissen wurden. Hochgerechnet ergibt das für Deutschland über 9.800 Fälle von Vorfällen mit bissigen Hunden. Dabei sind andere Unfälle, zum Beispiel durch losgerissene Hunde im Straßenverkehr, gar nicht eingerechnet.
Vor Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte man sich gründlich informieren, was sowohl die Kosten als auch die Versicherungsleistungen angeht. Auf diese Details sollte man achten:
Die Selbstbeteiligung
Gibt es überhaupt eine Selbstbeteiligung? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil, der bei einem Schaden vom Versicherten selbst getragen werden muss?
Der Leinenzwang
Es gibt Versicherungen, die im Schadensfall nur zahlen, wenn der Hund angeleint war.
Die Deckungssumme
Die maximale Summe, bis zu der entstandene Schäden gezahlt werden, sollte nicht zu klein sein. Vor allem bei Personenschäden sind schnell große Beträge erreicht.
Der Versicherungsumfang
Es müssen Sach- und Personenschäden, möglichst auch Vermögensschäden und Mietsachschäden(Türen der Mietwohnung, Gegenstände im Hotel) im Versicherungsumfang enthalten sein.
Wer ist versichert?
Nicht nur der Hundehalter, sondern auch der „Hundesitter“ oder der Hundeführer muss in der Versicherung vorkommen.
Tierische Aktivitäten
Wenn der Hund bei Hunderennen mitmischt, sollten solche Veranstaltungen samt Training versichert sein. Auch das moderne “Dog-Dancing” sollte eingeschlossen sein.
Allgemein gilt: Es ist wichtig, sich die Versicherungsbedingungen genau anzusehen, vor allem auch die Ausschlüsse. Wichtig sind natürlich auch die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.
