Hausratversicherung bei Einbruch
7. Nov 2008 von Frank
Opfer eines Einbruchs wird man schneller als man denkt. Im Schadensfall kann sich der Einzelne an seine Hausratversicherung wenden. Der Versicherte sollte jedoch in jedem Fall alle machbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den vollen Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Vor allem in Zeiten der globalen Finanzkrise haben viele Bundesbürger ihr Vertrauen in das Bankenwesen verloren und deponieren ihr Erspartes vorwiegend in den eigenen vier Wänden. Die bekannte Metapher des „Sparstrumpfes“ ist heutzutage wieder vermehrt zur Realität geworden. Dies trifft vor allem auf Senioren und ältere Menschen im Allgemeinen zu. Einbrecher machen sich diesen Vertrauensbruch der Bürger gegenüber den Banken gerne zunutze und spionieren Wohnungen aus. Die Folge hiervon: Die Einbruchrate nimmt zu Beginn der kalten Jahreszeit wieder stetig zu. Doch wer gewisse Präventionsmaßnahmen im Vorfeld ergreift, schützt sich vor Einbrechern und stellt zugleich seinen Anspruch der Hausratversicherung im Schadensfall gegenüber sicher.
Was die Hausratversicherung von Ihnen erwartet und was Sie tun können
Eine Hausratversicherung kann - wie jede andere Versicherung auch - die Übernahme von entstandenen Kosten im Falle eines Einbruchs kürzen, wenn Ihnen mangelnde Sorgfalt oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Hierzu wird im Zweifelsfall ein Gutachter beauftragt, der den entsprechenden Sachverhalt feststellt und objektiv beurteilen kann.
Viele Menschen denken bis zum heutigen Tage, dass Einbrecher nicht klettern können und lassen nicht selten sorglos die Balkontüren und Fenster in oberen Stockwerken offen. Die Hausratversicherung erwartet jedoch von Ihnen, dass Sie es Einbrechern so schwer als möglich machen, sich Eintritt in Ihre Wohnung zu verschaffen. Hierzu ist das Verschließen der Fenster und Türen auch in oberen Stockwerken unumgänglich.
Verschließen Sie zudem Ihre Wohnungstür stets zweimal. Verstecken Sie einen Zweitschlüssel nicht außerhalb der eigenen vier Wände. Einbrecher sind kreativ und werden den im Garten oder unter der Fußmatte versteckten Zweitschlüssel unter Garantie finden. Die Hausratversicherung kann in diesem Fall die Versicherungssumme stark kürzen. Auch in Fällen von grober Fahrlässigkeit ist die Hausratversicherung nach dem neuen Vertragsgesetz jedoch dazu verpflichtet, zumindest eine anteilige Übernahme der Kosten zu übernehmen. Dennoch kann dieser Betrag letztendlich weit unter den tatsächlichen Kosten im Falle eines Einbruchs für den Einzelnen liegen.
Zeitschaltuhren sind eine optionale Möglichkeit, Einbrecher zu täuschen, indem sie das Haus oder die Wohnung in regelmäßigen Abständen beleuchten. Ein Einbrecher wird daraufhin der Überzeugung sein, dass sich jemand in der Wohnung oder im Haus befindet und von einem Einbruch absehen.
Wer den Schaden hat…
Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind, sollten Sie in jedem Fall umgehend die Polizei verständigen. Fassen Sie nichts an und verändern Sie in der Wohnung nichts. Die Polizei wird den Vorgang aufnehmen und Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Benachrichtigung, die Sie bei Ihrer zuständigen Hausratversicherung einreichen können. Die Hausratversicherung wird die entstandenen Kosten für Diebstahl und Sachbeschädigung im Einbruchsfall nur dann übernehmen, wenn Sie zeitnah die Polizei über das Verbrechen informiert haben.
Bei Vertragsabschluss einer Hausratversicherung wird eine maximale Deckungssumme vereinbart, bis zu der die Hausratversicherung im Schadensfall haftet. Es liegt auf der Hand, dass der Einzelne diese Summe stets mit den Werten, die sich in seiner Wohnung befinden, vergleichen sollte. In manchen Fällen kann eine Erhöhung dieser Deckungssumme im Nachhinein viel Ärger ersparen.
