Winterreifen: Wetter und Profiltiefe beachten
12. Nov 2008 von Frank
Langsam hält die kalte Jahreszeit Einzug in Deutschland. Das Thermometer klettert nur mehr mit Mühe in den zweistelligen Zahlenbereich. Vor allem in den Abend- und Nachtstunden droht Frostgefahr und überfrierende Nässe.
Viele Autofahrer denken, dass Winterreifen erst bei schneebedeckten Straßen Pflicht sind. Die wenigsten wissen jedoch, dass eine Sommerbereifung bei niedrigen Temperaturen bedeutend weniger Haftung und damit Fahrsicherheit mit sich bringt und die Autoversicherung den Autofahrer bei der Wahl seiner Reifen mit in die Pflicht nimmt.
Die besondere Beschaffenheit eines Winterreifens, wie beispielsweise eine spezielle Gummimischung, erhöht die Fahrstabilität jedes Kfz. Zusätzliche Lamellen an der Oberseite eines Winterreifens erhöhen beispielsweise die Verzahnung des Reifens mit dem jeweiligen Untergrund. Sicheres und stabiles Fahren sind die angenehme Folge hiervon. Die Sicherheit des Kfz-Halters sowie dessen Insassen werden nachweislich durch den Einsatz von Winterreifen erhöht.
Generell gilt: Zwischen Oktober und Ostern sollte jedes Kfz mit Winterreifen ausgerüstet sein. Der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen kann bei einer Werkstatt nach Wahl erfolgen oder selbst durchgeführt werden. Die entsprechenden Reifen können dann bei Bedarf oftmals vor Ort eingelagert werden.
Nur nicht am falschen Ende sparen
Die Anschaffung und der Wechsel der Reifen mögen gewisse finanzielle und zeitliche Aufwendungen mit sich bringen, jedoch sollte dies jedermann die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer wert sein. Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland stellt an den Autofahrer die zwingende Bedingung, das Kfz den Wetterverhältnissen anzupassen. Dies gilt vor allem im Bezug auf die richtige Reifenwahl. Wer jedoch denkt, dass Winterreifen erst beim ersten Schnellfall aufgezogen werden müssen, der irrt. Bereits bei Temperaturen unterhalb der Fünf-Grad-Grenze bieten Sommerreifen nachweislich weniger Grip und Fahrsicherheit als es Winterreifen gewährleisten können. Spätestens bei Schnee und Eis sind Winterreifen Pflicht.
Verschuldet der Versicherte einen Unfall und wäre dies mit Winterreifen vermeidbar gewesen, kann die entsprechende Versicherung von der Übernahme der entstandenen Kosten absehen. Dies trifft nicht nur auf Leistungen der Kaskoversicherung zu, sondern kann ebenso die Kfz-Haftpflichtversicherung betreffen. Auch ein Bußgeld seitens des Staates kann dem Einzelnen in diesem Fall verhängt werden. Falsche Sparsamkeit kann hierbei also schnell ein teures Nachspiel mit sich bringen.
Die Spielregeln des Winters
Winterliche Straßenverhältnisse haben ihre eigenen Gesetze. Frost sorgt dafür, dass sich die spezielle Gummimischung eines Reifens schnell verhärtet. Die Folge hiervon ist eine sinkende Haftung des Reifens auf dem jeweiligen Untergrund. Winterreifen weisen eine besondere Reifenstruktur auf. Hierzu gehört unter anderem eine weichere Gummimischung als dies bei Sommerreifen der Fall ist. Aus diesem Grund bieten Winterreifen eine erhöhte Stabilität des Reifens und letztlich erhöhte Fahrsicherheit des gesamten Kfz.
Der ADAC warnt im Übrigen vor bereits abgefahrenen Winterreifen. Wenn die vorgeschriebene Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern nicht mehr gegeben ist, bietet auch ein Winterreifen keinen zusätzlichen Schutz vor widrigen Straßenverhältnissen. Der ADAC empfiehlt gar eine Profiltiefe von mindestens 5 Millimetern. Aus den Gründen der speziellen Gummimischung des Winterreifens sollte dieser stets mit etwa 0,3 bar mehr Luft befüllt werden als ein Sommerreifen. Wenn all diese Spielregeln befolgt werden, steht der Kfz-Besitzer im Falle eines Unfalls jedoch - auch versicherungstechnisch - auf der sicheren Seite.
