KFZ-Unfall: Grenzsumme berechnen!
14. Nov 2008 von Frank
Eine Kfz-Versicherung erweist sich nicht selten nur dann als dauerhaft günstig, wenn der Versicherte keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen musste. Der Leistungsfall tritt bei Anzeige eines Unfalls und entsprechender Kostenübernahme durch die entsprechende Versicherung ein.
Durchschnittlich verursacht ein Kfz-Halter alle zwölf Jahre einen Verkehrsunfall. In diesem Fall gilt es zu überlegen, ob es günstiger ist, die Schadensregulierung selbst zu übernehmen oder die Versicherung damit zu beauftragen.
Ein selbst verschuldeter Unfall im Straßenverkehr ist schnell geschehen: Einmal nicht konzentriert am Steuer gewesen, einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen oder die Vorfahrt genommen, schon sind Blechschäden vorprogrammiert. In diesem Fall gilt es für den Versicherten durchzurechnen, ob die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Kfz-Versicherung lohnenswert ist. Je nach Versicherer können diese nach einem gemeldeten Unfallschaden die zukünftigen Beiträge des Versicherten teils massiv erhöhen. Die Streichung des mühsam erfahrenen Schadensfreirabattes ist zudem möglich. Die Folge hiervon sind deutlich erhöhte Prämien, die vom Versicherten monatlich zu zahlen sind.
Im Schadensfall lauern nicht selten versteckte Kosten
Mehr als die Hälfte aller Kfz-Halter in Deutschland wählen eine Kfz-Versicherung nach der Höhe der zu zahlenden Beiträge. Der Leistungsumfang und eventuelle Rückstufungsregeln im Schadensfall werden bei der Auswahl der Kfz-Versicherung oftmals komplett vernachlässigt. Daher sollten bei Versicherungsabschluss nicht nur die monatlichen Beiträge geprüft werden. Das angebotene Leistungspaket und Rückstufungstabellen, die vertraglich festgeschrieben sind, sollten ebenso mit in die Entscheidung einfließen.
Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen: Die Höhe des Schadens ist bei Fragen der Rückstufung unerheblich. Egal ob es sich um eine kleine Delle am Kotflügel oder einen Totalschaden des Kfz handelt, die entsprechende Versicherung kann daraufhin den Schadensfreirabatt des Versicherten streichen. Wie teuer es für den Versicherten im Schadensfall wird, hängt einzig von der Höhe des Jahresbeitrages sowie der vor dem Unfall gültigen Schadensfreiklasse ab.
Selbst bei teuren Schäden nach einem Unfall kann es sich für den Versicherten noch durchaus lohnen, auf Leistungen der Versicherung zu verzichten. Nach einer aktuellen Untersuchung einer großen deutschen Wirtschaftszeitung belaufen sich Bagatellschäden, die der Kfz-Versicherung hierzulande gemeldet werden, auf rund 35 Prozent. Hierunter sind alle Schäden am Kfz bis zu einer Summe von 1.500 Euro zu zählen.
Vor der Schadensregulierung die Grenzsumme durch die Versicherung berechnen lassen
Wenn es einmal gekracht haben sollte und ein Blechschaden entstanden ist, sollte sich der Einzelne zunächst unverbindlich an seine Kfz-Versicherung wenden. Diese ist in der Regel bereit, die Schadensregulierung im Vorfeld mit dem Kunden zu besprechen. Ein Nachteil entsteht für den Kunden bei dieser Anfrage nicht.
Ganz im Gegenteil: Der Versicherte kann sich hierbei im Schadensfall erkundigen, welche Versicherungskosten auf ihn nach einer Schadensmeldung zukommen können und wie sich der Unfall auf die zukünftige Beitragsgestaltung auswirken wird. Der entsprechende Versicherer rechnet dem Einzelnen im Bedarfsfall gerne die entsprechende Grenzsumme vor.
Diese Auskunft kann den Einzelnen im Schadensfall vor unerwarteten Beitragserhöhungen oder gar Streichungen des Schadensfreirabattes schützen.
