Stolperbrett an der Baustelle - Haftung nicht eingeschlosen
25. Nov 2008 von Jutta
Verletzt sich ein Fußgänger im Baustellenbereich auf einem Brett, das über einen Graben gelegt wurde, und war dieser Graben auch ohne die Benutzung des Brettes zu überwinden, so trifft den Baustellenbetreiber keine Schuld und er muss nicht haften. (Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen 5 U 141/08)
Geklagt hatte eine Frau, die im Juni 2007 ein Grundstück betreten wollte. Vor diesem Grundstück ließ die Gemeinde Bauarbeiten ausführen. Es gab einen Baugraben von 30 cm Tiefe. Die Bauarbeiter hatten über diesen Graben ein Holzbrett mit Metallrahmen gelegt, mit dem der Zugang zu dem Haus erleichtert werden sollte.
Kein Hinweis und keine Sicherung
Es hatte geregnet, und so war dieses Brett nass und natürlich auch glatt und rutschig. Die Klägerin geriet auf dem nassen Brett ins Straucheln und erlitt schwere Verletzungen. Sie ging vor Gericht und verklagte die Gemeinde auf die Leistung von Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie forderte einen Betrag von 2.600 Euro ein, weil die Gemeinde ihrer Auffassung nach eine Sicherung des Überganges hatte anbringen müssen. Zumindest hätte es einen Warnhinweis wegen der Rutschgefahr geben müssen.
Offensichtliche Gefahr
Bereits in der ersten Instanz hatte das Landgericht Coburg die Klage zurückgewiesen. Nun schloss sich das Oberlandesgericht Bamberg diesem Urteil an. Die Richter waren der Meinung, es wäre für jedermann leicht zu erkennen gewesen, dass wegen des schlechten Wetters das nasse Brett gefährlich rutschig war. Deshalb bestand für die Gemeinde keine Verpflichtung, explizit mit einem Schild auf die Rutschgefahr hinzuweisen.
Sicherer Weg war möglich
Ebenso merkten die Richter an, dass es durchaus möglich gewesen wäre, den Graben einfach zu durchschreiten, ohne das Brett zu benutzen. Das hat die Klägerin aber nicht getan, sondern sie habe aus unerfindlichen Gründen den unsicheren Weg über das Brett genommen. Damit hat sie den Sturz und seine Folgen selbst verschuldet. Die Gemeinde ist nicht haftbar zu machen.
