Der Wohnriester als kreative Altersvorsorge
27. Feb 2009 von Jutta
Rückwirkend zum 01. Januar 2008 ist ein weiteres Gesetz zur Altersvorsorge in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz kann nun selbst genutztes Wohneigentum mit Zulagen gefördert und finanziert werden. Genau wie Fondssparen, private Rentenversicherung und Banksparpläne wird das Wohneigentum als Altervorsorge begünstigt.
Sogar ein Bausparvertrag kann auf diese Weise unter die Förderung fallen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 gekauft oder gebaut wurde. Auch muss das Wohneigentum selbst genutzt werden. Will man eine Immobilie kaufen, bauen oder entschulden, so ist es möglich, eine Summe von bis zu 75 Prozent aus einem bestehenden Riester-Vertrag einsetzen. Auch die Ablösung eines Wohnbaudarlehens kann die Riester-Zulage genutzt werden.
Vielfältige Alternativen
Und es gibt noch mehr Möglichkeiten. So ist es ebenfalls möglich, den Kauf von Dauerwohnrechten, beispielsweise in einem Seniorenwohnheim, auch mit den Fördermitteln zu finanzieren. Es ist aber nicht erlaubt, Mittel aus einem Riestervertrag zur Renovierung oder Modernisierung zu verwenden. Wer sich mit einem schnellen Entschluss eine Immobilie anschaffen möchte, der kann einen Kaufvertrag abschließen und dann eine entsprechende Summe aus einem Riestervertrag entnehmen und damit das Wohneigentum zum Teil oder ganz aus den bereits angesparten Summen finanzieren. Damit kann ein Guthaben schon vor Rentenbeginn genutzt werden.
Regelungen müssen beachtet werden
Solle bereits in den Jahren 2008 und 2009 Geld für Bauvorhaben herausgelöst werden, so gilt eine besondere Regelung. Das angesparte Vermögen muss dann mindestens 10.000 Euro betragen. Der reine Wohnriester kann bis zum 60. Lebensjahr angespart werden. Dieser Termin ist der späteste Auszahlungstermin. Wer sich zusätzlich mit einem üblichen Bausparvertrag absichert, erhöht die finanziellen Möglichkeiten und kann zusätzlich die Gelder aus dem Bausparvertrag für Renovierungen und Modernisierungen nutzen. Wird eine Immobilie verkauft, die mit Riestergeldern gefördert wurde, gelten auch bestimmte Regeln. Die Förderungssumme muss wieder in den Vertrag zurückgeführt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass in einem bestimmten Zeitraum in neues selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird.
