Versicherungen kündigen: Das will gut überlegt sein
10. Mrz 2009 von Jutta
Die Krise kommt in immer mehr Lebensbereichen an, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nehmen zu. Wen es denn trifft, der muss neben dem Schock auch mit finanziellen Problemen zurechtkommen. So mancher wird dann überlegen, ob er nicht Versicherungen kündigen soll, um seine Kosten zu senken.
Die Krankenversicherung ist immer geklärt. Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Wenn jemand vor der Arbeitslosigkeit privat versichert war, dann muss auch der zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Das gilt aber nur, wenn der oder die Versicherte jünger als 55 Jahre ist. Wenn der Arbeitslose älter ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht in der GKV versichert war, kann er auch nicht wieder zurück. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, maximal in der Höhe des Pflichtbeitrages zur GKV.
Haftpflicht steht nicht zur Disposition
Die private Haftpflichtversicherung ist eine eminent wichtige Versicherung. Die Kündigung dieser Absicherung wäre ein ganz falscher Schritt, der die fatale Erhöhung von Risiken bedeutet. Lohnender ist ein Wechsel zu einer günstigeren Versicherung oder ein Gespräch mit der eigenen. Es gibt oft Sonderkonditionen, und außerdem ist durch den steigenden Wettbewerb so manches „Schnäppchen“ möglich. Eine Haftpflichtversicherung sollte auf keinen Fall gekündigt werden.
Kündigungen schüren Unsicherheit
Auch bei einer Risikolebensversicherung raten die Experten von der Kündigung ab. Auch während der Arbeitslosigkeit müssen die Familienangehörigen abgesichert, das Baudarlehen zurückgezahlt werden. Eine Kündigung bringt hier nur Unsicherheit. Bei Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen sieht das schon ein wenig anders aus. Doch Kündigung oder Verkauf sind auch hier keine optimalen Lösungen, denn sie bedeuten fast immer Verluste. Man kann solche Versicherungen immer beitragsfrei stellen. Das heißt, man zahlt keine Beiträge, die Versicherung ruht. Das bisher eingezahlte Geld wird verzinst. Man kann die Versicherung wieder aufnehmen, wenn sich die Lage entspannt hat.
Wertungen sind schwierig
Wenn überhaupt, so kann es eine Überlegung wert sein, eine bestehende Unfallversicherung zu kündigen. Auch eine Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung könne aufgelöst werden, wenn es die finanzielle Situation erfordert, drastische Einsparungen zu machen. Doch auch bei diesen Versicherungen muss genau überlegt werden, ob in der ganz persönlichen Lebenssituation nicht doch an anderer Stelle eingespart werden kann. Denn auch eine Hausratversicherung oder die Rechtsschutzpolice können in bestimmten Lebenslagen sehr hilfreich sein.
