Die “Schwarze Liste” der Versicherungen wird transparenter
6. Apr 2009 von Jutta
Vom April diesen Jahres an können Versicherte Einsicht in gespeicherte Daten beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nehmen. Dort gibt es eine „schwarze Liste“, in der unter Umständen ungünstige Daten festgehalten sind.
Das Hinweis- und Informationssystem des Verbandes (HIS) ist ein ausgesprochen umfangreiches Werk. Im Moment umfasst es ungefähr 9,5 Millionen Einträge, und in jedem Jahr kommen rund 1,8 Millionen neue Einträge dazu. Doch werden dort nicht nur Personen- und Fahrzeugdaten bestimmter Versicherter gespeichert, sondern auch die Geschädigten, Sachverständige oder Zeugen können sich in dieser Datenbank wiederfinden. Seit April können nun die Versicherten mit einer schriftlichen Anfrage feststellen, ob sie im HIS als unangenehme oder unsichere Kunden, möglicherweise sogar als mögliche Betrüger gespeichert sind. Die Auskünfte kosten nichts, doch muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt oder in Kopie eingesandt werden.
Datensammlung am Rande der Legalität
Das HIS ist in seiner aktuellen Form bedenklich, möglicherweise sogar rechtswidrig. Bis zum Jahr 2011 soll das gesamte System reformiert werden. Es soll transparenter angelegt werden, und den Versicherungsunternehmen sollen nur noch begrenzte Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten eingeräumt werden. Aktuell sind es insbesondere Daten von Kraftfahrzeug- und Lebensversicherten, gefolgt von Inhabern einer Rechtsschutzversicherung. Dabei sind die Kriterien, wann und warum jemand in dieser Datenbank landet, nicht öffentlich. Betrüger sollen die Gründe nicht nachvollziehen und so die Offenlegung ihrer Machenschaften verhindern können. Kritisch bleibt, dass eigentlich unverfängliche Daten zu einem Eintrag führen können. Ein Unfall mit Gutachter, Widersprüche bei der Schadenssumme, ein Schaden an einem älteren Luxusauto - und der Eintrag steht.
Negative Auswirkungen
Ein solcher Eintrag kann sich sehr negativ auswirken. Es werden Personen mit Vorerkrankungen gespeichert, die dann beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung schon schlechte Karten haben. Sie können abgelehnt werden oder müssen Zuschläge zahlen. Bei den Rechtsschutzversicherungen darf zukünftig nur noch vor Personen gewarnt werden, wenn es vier Streitfälle innerhalb eines Jahres auf Versicherungskosten gegeben hat. Bisher konnten Inhaber einer Rechtsschutzversicherung bereits mit einem HIS-Eintrag rechnen, wenn sie ihre Versicherung zweimal in einem Jahr oder dreimal in 36 Monaten in Anspruch genommen haben. Denn für die „Streithähne“ und „Krawallschachteln“, die im HIS gespeichert sind, ist der Abschluss einer neuen Versicherung nahezu unmöglich, wenn ihnen ihr alter Versicherer gekündigt hat.
Man kann sich wehren
Einträge kann der Versicherte bei seiner eigenen Versicherung löschen lassen. Weigert sich der Versicherer, Hinweise aus der Liste zu entfernen, kann Beschwerde beim Obmann eingelegt werden. Auch der gerichtliche Klageweg steht offen. Ohne Einspruch bleiben die Einträge ohnehin höchstens fünf Jahre in der Warnliste.
