Motorbrand durch falsches Tanken: Wer zahlt den Schaden?
11. Apr 2009 von Jutta
Wird ein Kraftfahrzeug aus Versehen mit Diesel und nicht mit Benzin betankt, so kann es durch die Überhitzung des Katalysators zu einem Brand kommen. Ein Teilkaskoversicherer kann die Versicherungsleistung nicht mit der Begründung eines Betriebsschadens verweigern.
Es hängt vom entsprechenden Einzelfall ab, ob man von grober Fahrlässigkeit ausgehen muss oder nicht. Das stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil im Oktober 2008 fest. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger den Tank seines Autos, für das sowohl eine Voll- als auch eine Teilkaskoversicherung bestand, irrtümlich mit Diesel gefüllt. Nach wenigen Minuten fing der Motor an zu rebellieren. Durch einen Blick auf die Tankquittung bemerkte der Fahrer seinen Irrtum, fuhr zu einer Tankstelle und benachrichtigte seine Werkstatt. In diesem Moment stieg auch bereits Rauch aus dem Wagen auf, dann fing der Motorraum an zu brennen. Ergebnis des Irrtums war ein Totalschaden.
Betriebsschaden und grobe Fahrlässigkeit
Es stellte sich heraus, dass sich der Katalysator durch den falschen Kraftstoff überhitzt und den Brand verursacht hatte. Der Kaskoversicherer wollte den Schaden nicht begleichen. Der Brand sei durch einen Betriebsschaden entstanden, der nicht versichert sei. Zudem habe der Kläger grob fahrlässig gehandelt, als er die Kraftstoffarten verwechselt habe. Doch die Richter des Oberlandesgerichtes sahen den Fall anders als die Vorinstanz, die den Argumenten des Versicherers gefolgt war. Sie entsprachen ganz und gar der Klage des Versicherten.
Vollkasko nicht gleich Teilkasko
Nach Ansicht der Richter besteht ein bedeutsamer Unterschied zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung. Wenn auch das Betanken mit dem falschen Kraftstoff ein Betriebsschaden ist, der nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt ist, so schließt das nicht zwingend den Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung aus. Die Versicherungsbedingungen sagen, dass Bruchschäden, Betriebs- und Bremsschäden von der Vollkaskoversicherung ausgenommen sind. Doch das berührt die versicherten Schäden und Zerstörungen durch einen Brand der Teilkasko nicht.
Teilkasko muss zahlen
Das Gericht ging davon aus, dass das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers maßgeblich ist. Der geht nun vom Wortlaut der Klausel in der Vollkaskoversicherung aus, die bestimmte Schäden von der Versicherungsleistung ausschließt. Doch es deutet nichts darauf hin, dass diese Ausschlüsse auch für die Teilkaskoversicherung gelten. Die Richter konnten auch dem Argument des Versicherers nicht folgen, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden. Der Kläger konnte das Gericht davon überzeugen, dass die Zapfpistolen nicht wie sonst üblich farblich unterschiedlich markiert waren. Die Richter sahen im falschen Griff zum Zapfhahn zwar Fahrlässigkeit, konnten aber keine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Der Versicherer muss den Schaden zahlen. (Aktenzeichen I-4 U 12/08)
