Immer mehr Arbeit für den Ombudsmann
24. Apr 2009 von Jutta
Das Jahr 2008 hat einen Rekord zu bieten: Noch nie haben sich so viele Versicherte beim Versicherungsombudsmann beschwert. Die Anzahl der Beanstandungen ist um ungefähr sieben Prozent gestiegen. Es waren ast 19.000 Beanstandungen, mit denen sich Versicherte an den Ombudsmann gewandt haben.
Offensichtlich kann man zwischen den Versicherten und ihren Versicherungen zunehmend eine drastische Verschlechterung des allgemeinen Klimas feststellen. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann seit dem 01. April 2008, sieht deutlich getrübte Verhältnisse zwischen den Versicherungspartnern. In früheren Zeiten sei es wesentlich leichter gewesen, den Versicherer zu einer Kulanzentscheidung zu bewegen. In den vergangenen Jahren konnten die meisten Beschwerden den Lebensversicherern zugeordnet werden, und so war es auch im vergangenen Jahr. Positiv ist zu sehen, dass der Ombudsmann 2008 fast alle Beschwerden erledigen konnte.
Ombudsmann ist Schiedsrichter
Der frühere Amtsinhaber war Wolfgang Römer, der das Amt des Versicherungsombudsmannes seit der Gründung der Institution im Jahr 2001 geleitet hat. Günter Hirsch hat das Amt von ihm übernommen. Vorher war er Präsident des Bundesgerichtshofes. Der Ombudsmann übernimmt laut Definition die Position eines unparteiischen Schiedsmannes. Günter Hirsch nimmt Beschwerden und Klagen für so gut wie alle privaten Versicherungen entgegen und versucht, die vorgetragenen Probleme zu lösen. Lediglich für die Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es einen speziellen Ombudsmann.
Grenzen der Schlichtung
Der Versicherungsombudsmann agiert nach einer speziellen Verfahrensordnung (VomVO). Jeder Verbraucher kann sich seinen Rat holen und seine Beschwerde an ihn richten. Der Ombudsmann kann eine Reklamation aber erst dann behandeln, wenn der Versicherte „seinen Anspruch zuvor gegenüber dem Versicherer geltend gemacht und dem Versicherer sechs Wochen Zeit gegeben hat, den Anspruch abschließend zu bescheiden.“ Auch nimmt der Ombudsmann keine Verfahren an, wenn es bei der Beschwerde um mehr als 80.000 Euro geht. Die Feststellung des Wertes wird nach der Zivilprozessordnung durchgeführt.
Verfahren kostenlos
Sind die Voraussetzungen geklärt und die Beschwerde ist zulässig, wird der Ombudsmann dem Gegner, also der Versicherung, eine Stellungnahme abverlangen. Dafür gibt es eine Frist von einem Monat. Dann kann der Ombudsmann eine Entscheidung treffen, die für den Gegner verpflichtend und bindend ist. Der Beschwerdeführer kann aber jederzeit die Gerichte anrufen. Das Verfahren beim Ombudsmann bringt für den Beschwerdeführer keine Kosten.
Kompetenzen erweitern
Der Bund der Versicherten (BdV) will die Kompetenzen des Ombudsmannes ausweiten. Die Chefin des BdV, Lilo Blunck, trägt die Vorstellungen der Verbraucherschützer schon seit langem der Versicherungswirtschaft vor. Wenn der Ombudsmann bisher bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung treffen, so sollte die Grenze aus der Sicht des BdV bei 10.000 Euro liegen. Auch bei Empfehlungen müssten seine Kompetenzen erweitert werden. Derzeit kann er bis zu einem Wert von 80.000 Euro Empfehlungen aussprechen. Für den Bund der Versicherten wäre eine Erweiterung auf 160.000 Euro angemessen.
