Hausratversicherung: Rundumschutz für Fahrräder
30. Jun 2009 von Jutta
Bisher galt für versicherte Fahrräder in der Hausratversicherung eine allgemein übliche „Nachtklausel“. Die Drahtesel waren demnach zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr früh nicht versichert. Unter den Schutz der Versicherung fielen sein in diesem Zeitraum nur dann, wenn sie in einem speziellen Fahrradkeller, in Wohnung oder Garage untergebracht waren.
Der Bund der Versicherten(BdV) hat mitgeteilt, dass nun viele Versicherer diese Nachtklausel aus ihren Versicherungsbedingungen gestrichen haben. Allerdings, so gibt die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck zu bedenken, haben sich noch nicht alle Unternehmen zu diesem Schritt entschlossen. Beim Abschluss einer neuen Hausratversicherung sollte man sich vergewissern, ob die neuen Bedingungen bereits Geltung haben oder nicht.
Pflicht zur Sorgfalt gilt immer
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt die Lage bei den Hausratversicherungen so ein, dass immer mehr Versicherungsanbieter die Klausel ersatzlos gestrichen haben. Doch rät der BdV den Versicherten, trotzdem ein wachsames Auge auf ihre Fahrräder zu haben. Auch wenn sich die Bedingungen für die Inhaber von Hausratversicherungen günstiger gestalten, sollte man sein Gefährt nicht einfach ungesichert irgendwo abstellen. Wenn ein Abstellraum vorhanden ist, so muss sollte der auch genutzt werden. An der Sorgfaltspflicht des Fahrradbesitzers oder des Nutzers hat sich auch nichts geändert. Zu diesen Pflichten gehört immer noch die Sicherung des Rades mit einem Schloss.
Vorsorge für den Schadensfall
Wenn es dann doch passiert ist und dass Fahrrad wurde gestohlen, so sollte der Verlust sofort bei der Polizei gemeldet werden. Gegen den Dieb muss dann auch unbekannterweise Anzeige erstattet werden. Dann kann die Schadensmeldung an die Versicherung erfolgen. Am besten sollten die Belege über den Fahrradkauf aufgehoben werden. Es gibt sogar Versicherungen, die einen Beweis haben wollen, dass der Versicherte alle gelieferten Fahrradschlüssel noch in seinem Besitz hat.
Wertvolle Räder besser absichern
Als Faustregel kann man sagen, dass meistens ein Prozent der Deckungssumme bei der Hausratsversicherung für das Fahrrad in Anspruch genommen werden kann. Es gibt aber inzwischen Versicherer, die gegen eine höhere Prämie auch teure Fahrräder versichern. Ob das Sinn macht oder nicht, ist wie immer bei solchen Dingen eine individuelle Entscheidung. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ist der Meinung, dass der Abschluss einer solchen Versicherung vor allem für Familien angebracht ist, die mehrere Fahrräder in ihrem Besitz und in Gebrauch haben.
