Immer mehr Krankenkassen planen Zusatzbeitrag
3. Feb 2010 von Jutta
Viele gesetzliche Krankenkassen wollen ihren Versicherten Zusatzbeiträge abverlangen. Zuerst wurden 8 Euro festgelegt, doch schnell hat sich herausgestellt, dass es für viele Versicherte teurer wird. Die ersten Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag und verlangen mehr als 8 Euro. Die BKK Westfalen-Lippe erhöhte bereits auf 12 Euro mit der Begründung, dass dies sozialer und gerechter sei.
Ein Zusatzbeitrag von 8 Euro kann ohne Einkommensprüfung verlangt werden. Höhere Zusatzbeiträge müssen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten angepasst sein. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag liegt bei 1 % des Monatsbruttos. Dieser Betrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro jährlich bzw. 3.750 Euro brutto im Monat berechnet. Der Zusatzbeitrag darf also nicht mehr als 37,50 Euro monatlich betragen.
Die Kostenwelle könnte einen Wechsel vieler Versicherten zu einer anderen Krankenkasse, die keinen Zusatzbeitrag in diesem Jahr erhebt, zur Folge haben. Grund für die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind die steigenden Kosten von Arzneimittel, sowie auch die konjunkturelle Lage, die sich auf die Einnahmen des Gesundheitsfonds auswirkt und somit auch auf die für die Kassen zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Höhe der meisten bisher angekündigten Zusatzbeiträge liegt bei 8 Euro monatlich. Die Krankenkassen müssen das Einkommen überprüfen, sobald der Zusatzbeitrag diese 8 Euro übersteigt. Das ist ein großer bürokratischer Aufwand, weshalb viele Kassen diese Grenze vorerst nicht überschritten haben.
Den Zusatzbeitrag haben nur Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse zu zahlen, Kinder und mitversicherte Partner sind davon ausgeschlossen. Für Sozialhilfeempfänger zahlt das zuständige Amt den Zusatzbeitrag, für Hartz-IV-Empfänger nur in Härtefällen. Nähere Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur. Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag für ihre Arbeitnehmer nicht, hierfür kommt der Versicherte allein auf. Er wird über ein Schreiben informiert und hat dann den Betrag entweder zu überweisen oder die Krankenkasse bucht die Summe monatlich vom Konto des Versicherten ab. Es ist zu empfehlen, den Zusatzbeitrag zu zahlen, ansonsten kann dies kostenaufwändige Mahnverfahren zur Folge haben, wofür letztlich der Versicherte zahlen muss.
Spätesten 4 Wochen, bevor der Zusatzbeitrag erhoben wird, muss die Kasse ihre Mitglieder darüber informieren sowie auch über das Sonderkündigungsrecht. Versicherte, die davon Gebrauch machen möchten, müssen die Kündigung schriftlich bei der Krankenkasse einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Dabei ist auf den gewählten Tarif zu achten, das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Wahltarifen, die den Versicherten in der Regel für 3 Jahre an die Kasse binden. Wer zu einer anderen Krankenkasse wechselt, muss trotz zweimonatiger Kündigungsfrist keinen Zusatzbeitrag zahlen. Auch die private Krankenversicherung bietet sich als Alternative an. Einsparpotenziale gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse kann man mit einem praktischen private Krankenversicherung Rechner ermitteln.
