Grundfähigkeitsversicherung - Eine günstige Alternative
16. Feb 2010 von Jutta
Es ist ein relativ neues Produkt: Die Grundfähigkeitsversicherung. Diese Art der Absicherung kann eine gute Alternative zu einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie kann als eigenständige Versicherung oder alternativ auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Erfunden haben das diesmal nicht die Schweizer, sondern die Engländer. Ursprünglich wurde diese Art der Versicherung in England aufgelegt. Im Jahr 2000 tauchten solche Versicherungspolicen erstmals auf dem deutschen Versicherungsmarkt auf. Es gibt dabei ein paar Besonderheiten, die für einen bestimmten Personenkreis sicherlich interessant sein können. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann für jeden abgeschlossen werden, auch für Kinder und Jugendliche. Wer mit einem erhöhten Risiko lebt, bestimmte Fähigkeiten dauerhaft zu verlieren, müsste sehr hohe Beiträge in eine konventionelle Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Das ist bei einer Grundfähigkeitsversicherung nicht der Fall. Relativ niedrige Beiträge machen einen der Vorteile dieser Versicherungsart aus. Der Grund für den Versicherungsfall kann ein Unfall, können Krankheiten oder der Verfall der Kräfte im Alter sein.
Es gibt unterschiedliche gewertete Grundfähigkeiten.
Katalog A
Dieser Katalog umfasst folgende Fähigkeiten: Sehen, Sprechen, Orientieren und den Gebrauch der Hände.
Katalog B
Hier kommen folgende Fähigkeiten zum Tragen: Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen sowie Autofahren.
Rente bei Verlust
Die Versicherung zahlt dann eine Rente, wenn die oder der Versicherte ein Jahr lang nicht in der Lage war, eine Grundfunktion aus dem Katalog A oder drei Tätigkeiten aus dem Katalog B auszuführen. Das Gleiche gilt, wenn der Verlust der Fähigkeiten von vornherein festgestellt wird. Diese Karenzzeiten sind aber auch individuell zu vereinbaren und haben Einfluss auf die Beitragshöhe.
Rente trotz Beruf
Es gibt bei der Grundfähigkeitsversicherung kaum Altersbeschränkungen. Noch bis zum 65. Lebensjahr kann eine solche Versicherung abgeschlossen werden, und auch Kinder ab sechs Jahre sind mit einer Grundfähigkeitsversicherung gut gegen erhöhte Risiken abzusichern. Es werden auch keine Restriktionen bei der Berufstätigkeit angewandt. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn eine Berufsausübung noch möglich ist.
Beiträge und Steuern
Auch bei der Grundfähigkeitsversicherung gibt es Berufe, die als besonders gefährdet gelten. Von Versicherten, die in einem solchen Beruf arbeiten, wird deshalb auch ein höherer Beitrag verlangt. Das gilt auch für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Doch derselbe Personenkreis würde bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt oder müsste unverhältnismäßig hohe Beiträge zahlen. Die Prämien für eine Grundfähigkeitsversicherung sind auch in solchen Fällen wesentlich geringer. Steuerlich gesehen zählen die Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen. Die Beiträge können also innerhalb des gesetzlichen Rahmens von der Steuer abgesetzt werden.
