Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag verursachen Defizit
23. Jun 2010 von alberto
Seit Beginn des Jahres 2009 ist es den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, von ihren Mitgliedern monatliche Zusatzbeiträge zu erheben, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Diese Maßnahme sollte zu mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen führen, tatsächlich offenbart sie Defizite des gesamten Gesundheitssystems.
Inzwischen erheben 16 von 166 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einen Zusatzbeitrag zwischen 8 und 37,50 Euro pro Monat, rund neun Millionen Versicherte sind bisher davon betroffen. Die Einführung der Zusatzbeiträge hatte eine ungeahnte Wechselwelle der Versicherten zur Folge, allein die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) verlor seit Jahresbeginn knapp 150.000 Mitglieder. Auch zeichnet sich inzwischen ab, dass selbst die höchstmöglichen Zusatzbeiträge nicht ausreichen, um marode Krankenkassen zu sanieren. Derzeit ist die Zusatzbeitragshöhe auf ein Prozent des Bruttoeinkommens beschränkt, dabei gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro im Monat als obere Belastungsgrenze. Angesichts der ersten Pleiten von City BKK und der BKK für Heilberufe könnte diese Beschränkung jedoch bald auf zwei Prozent verdoppelt und die Ein-Prozent-Grenze angehoben werden, um den von der Insolvenz bedrohten Krankenkassen weitere Einnahmen zu ermöglichen. Insgesamt rechnen Experten für 2011 mit einem Defizit von elf Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliches Sonderkündigungsrecht
Das vom Gesetzgeber vorgesehene Sonderkündigungsrecht ermöglicht es den Versicherten unabhängig von der Mindestversicherungszeit, die in der Regel 18 Monate beträgt, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Von dieser Regel sind allerdings Versicherte ausgenommen, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, da hier eine Bindung von drei Jahren üblich ist. Die Kündigung muss bei der Krankenkasse lediglich vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages eingehen. Da die Krankenkassen verpflichtet sind, ihre Mitglieder mindestens vier Wochen vorher zu informieren, haben die Versicherten entsprechend Zeit, die Kündigung einzureichen. Eine Liste von Krankenkassen mit Zusatzbeitrag und den Fristen zur Sonderkündigung hält die Verbraucherzentrale Hamburg bereit.
Experten: Pleitewelle der Krankenkassen
Die City BKK und die BKK für Heilberufe haben bereits beim Bundesversicherungsamt ihre Zahlungsunfähigkeit angemeldet, Experten befürchten nun weitere Zahlungsengpässe bei den Betriebskrankenkassen im Haftungsverbund, welche die angehäuften Schulden der Insolventen tragen müssen. Bereits angeschlagene Krankenkassen können diese zusätzlichen Kosten möglicherweise nicht verkraften.
Zusatzbeitrag und Gesundheitsfonds funktionieren nicht
Die schlechte finanzielle Situation ist dabei nicht zwingend auf Misswirtschaft oder schlechtes Management zurück zu führen, tatsächlich haben einige Krankenkassen eher mit vielen chronisch Kranken und Rentnern auf der einen Seite und Geringverdienern oder Arbeitslosen auf der anderen Seite zu kämpfen. Die Ausgaben steigen aufgrund technischer Innovationen und der demografischen Entwicklung, während aufgrund geringer Einkommen und des Einheitsbeitrages von 14,9 Prozent nur wenig Geld in die Kassen gelangt. Die Zusatzbeiträge verschaffen kaum Besserung, weil der immense Verwaltungsaufwand die Einnahmen wieder aufzehrt und außerdem viele Mitglieder deswegen die Krankenkasse wechseln.

[...] das Jahr 2012 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Mrd. € erwartet. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen [...]