Urteil: Vierzehnjährige ist für Feuer verantwortlich
5. Jul 2010 von Jutta
Wenn ein vierzehnjähriges Kind in einer Scheune ein Feuerzeug benutzt, so ist es für den daraus entstehenden Brand und die Folgen verantwortlich zu machen. Diese Verantwortlichkeit gilt auch dann, wenn mit dem Feuerzeug nicht gespielt wurde, sondern wenn das Kind eine angebliche Notlage lösen wollte.
Das Oberlandesgericht Brandenburg musste im Februar diesen Jahres über folgenden Fall entscheiden: Vier Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren hatten sich auf einem Gelände getroffen, das mit einem Zaun abgesperrt war. Einer der Jugendlichen hatte Asthma. Beim verbotenen Spiel in einer Scheune auf dem Gelände verfing sich der kranke Junge zwischen zwei Heuballen. Zu allem Unglück fiel auch noch ein dritter Heuballen von oben auf den Jungen herunter. Die Kinder versuchten ihr Möglichstes, um ihren Freund zu befreien. Doch alle Anstrengungen schlugen fehl. Sie hatten zunächst versucht, die Schnüre zu zerschneiden, mit denen die Heuballen zusammengehalten wurden. Als das auch nichts brachte, probierte es ein 14jähriges Mädchen der Gruppe mit ihrem Feuerzeug.
Verheerende Folgen
Was nun passierte, war ein furchtbares Unglück. Durch das Hantieren mit dem Feuerzeug fing das Heu Feuer. Der Junge, der unter dem Heu eingeklemmt war und nicht mehr wegkam, starb durch den schnell um sich greifenden Brand. Die Eigentümerin der Scheune verlangte von der 14jährigen Schadenersatz für das eingelagerte Heu. Das Mädchen beziehungsweise ihr Haftpflichtversicherer sollten 12.000 Euro für das verbrannte Heu zahlen.
Keine Haftpflicht-Leistungen
Der Haftpflichtversicherer wollte jedoch nicht zahlen. Das Mädchen habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt, argumentierte der Versicherer. Also sei sie nicht zum Schadenersatz zu verurteilen. Immerhin sei sie erst 14, und die untauglichen Rettungsversuche könne man ihr nicht vorwerfen. Doch die Brandenburger Richter sahen das anders. Die Beweisaufnahme habe andere Fakten ergeben.
Durchblick
Der 13jährig Junge befand sich in einer ausgesprochen unangenehmen Lage, doch trotz seines Asthmas war er nicht in Lebensgefahr. Er hatte sich noch durchaus mit den anderen Kindern verständigen können. Das Mädchen hätte deshalb genug Zeit gehabt, Hilfe von Erwachsenen zu holen, anstatt die Schnüre mit dem Feuerzeug zu durchtrennen. Dass ihr Tun gefährlich war, darüber war sie sich durchaus im Klaren. Schließlich hatte sie den anderen Kindern befohlen, kleinere Feuer sofort auszutreten.
Unüberlegtes Handeln
Ein normal entwickeltes und gesundes Kind hätte in dieser Situation sicherlich erkennen können, dass das Abbrennen der Schnüre um die Heuballen zu gefährlich war. Das Mädchen hätte wissen müssen, dass ihr Spielkamerad unter dem Heu noch so lange hätte warten können, bis Hilfe eingetroffen wäre.
Schadenersatz
Der 14jährigen ist also nach Ansicht der Richter Leichtfertigkeit vorzuwerfen. Deshalb musste der Privathaftpflicht-Versicherer die 12.000 Euro für das verbrannte Heu an die Landwirtin zahlen. (Aktenzeichen 12 U 123/09)
