Leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung möglich
16. Aug 2010 von alberto
Beträgt bei einem Angestellten der Verdienst mehr als 49.950 Euro im Jahr, liegt dieser über der Versicherungspflichtgrenze. Ab 2011 soll es wieder die Möglichkeit geben, bereits nach einem Jahr der Überschreitung dieser Grenze aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Möglich wäre auch, dass ein Zugang zur PKV für Angestellte über der Einkommensgrenze sofort erlaubt ist.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung aus der gesetzlichen Krankenkasse soll ab dem kommenden Jahr vereinfacht werden. Das plant aktuell die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP. Die Versicherungspflichtgrenze bleibt erhalten, aber sobald diese in einem Jahr oder vielleicht sogar nur in einem Monat überschritten wurde, soll der Versicherte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Über die genauen gesetzlichen Regelungen beraten die Koalitionspartner noch. Verdient ein Angestellter mehr als 4.162,50 Euro monatlich, so kann dieser schon nach einem Jahr in die PKV wechseln. Bisher war ein Zeitraum von drei Jahren nötig, um den Wechsel zu vollziehen.
Bisherige Drei-Jahres-Regel
Bisher war es nur möglich, in die private Krankenversicherung für Angestellte zu wechseln, wenn die Versicherungspflichtgrenze drei Kalenderjahre überschritten wurde. Liegt der Versicherte also im ersten Jahr über 49.950 Euro Einkommen, so muss dieser zwei weitere Kalenderjahre warten und über der Grenze verdienen, bis dieser die Mitgliedschaft in der PKV beantragen kann. Beamte, Freiberufler und Selbstständige betrifft diese Regelung nicht. Diese können nach wie vor ohne die Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung wechseln.
Anwartschaft erleichtert Wechsel
Eine Anwartschaft kann den Wechsel nach einem längeren Ruhen der privaten Krankenversicherung erleichtern. Wechselt zum Beispiel ein Selbstständiger wieder in ein Angestelltenverhältnis, so wird dieser von seinem Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Verdient er jedoch mehr, als es die Versicherungspflichtgrenze vorgibt, so muss auch dieser drei Jahre warten und über der Grenze verdienen, bis er wieder in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Mit einer Anwartschaft ruht die PKV für diesen Zeitraum und es fällt nur noch ein geringer Beitrag an. Nach den drei Jahren kann der Versicherte dann wieder zu den vorherigen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln, solange das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll zudem ab 2011 das Modell der Kostenerstattung ausgeweitet werden. Die Versicherten zahlen demnach eine Arztrechnung zunächst aus eigener Tasche und bekommen dieses Geld anschließend von der Krankenkasse zurückerstattet. Dem Patienten solle aber freistehen, ob er die Rechnung vorerst selbst zahlt, oder ob er das alte Modell bevorzugt. Bei Kostenerstattungen fallen die Versicherungsbeiträge niedriger als bisher aus.
