2007 wurde unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert, indem man nicht nur ein Jahr ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze vorweisen muss, sondern drei Jahre in Folge. Dieses Gesetz soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden.
Eine Sonderregelung aus einem Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung soll den Wechsel gleich zu Beginn des Jahres 2011 ermöglichen. Aus dem Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) geht hervor, dass mit der Einjahresfrist für Angestellte 2011 ein erleichterter PKV-Wechsel zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten soll. Somit soll die Dreijahresfrist abgeschafft werden und somit auch ein Wahlversprechen der FDP eingehalten werden, die im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur alten Regelung zugesagt hatte. Im September soll der Referentenentwurf vom Bundeskabinett formell verabschiedet werden, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.
Millionenausfälle für gesetzliche Krankenkassen
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Angestellte und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresgehalt im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro lag, nach nur einem Jahr nicht mehr unter der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen und somit in eine private Krankenversicherung für Angestellte wechseln können. Den Wechslern soll aber auch gleichzeitig ein einmaliges Beitrittsrecht zur GKV ermöglicht werden. Dieses Gesetz könnte in der PKV rund 30.000 neue Mitglieder sorgen, aber für die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2011 einen Ausfall von Beitragsgeldern in Höhe von ca. 0,2 Milliarden Euro zur Folge haben. Im Kern geht es beim GKV-FinG darum, ein Defizit in Höhe von bis zu elf Milliarden Euro in der GKV abzuwenden.
Schneller Wechsel in die private Krankenversicherung
Die Eile, mit der dieses Gesetz in Kraft treten soll, ist auch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung geboten. Mit jedem Jahr, das man einen Wechsel aufschiebt, können sich die Beitragssätze erhöhen. Denn im Gegensatz zu einem einkommensabhängigen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung das Alter und der Gesundheitszustand entscheidend. Einen Einblick in gängige Tarife gibt ein PKV Rechner.
Zusatzbeitrag hat Auswirkung auf Basistarif
Seit einiger Zeit müssen alle privaten Versicherungsunternehmen einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und nicht den GKV-Höchstbeitrag übersteigen darf. Allerdings soll sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen künftig auf den Basistarif auswirken und wird in die Beitragsberechnung mit einbezogen. Die meisten Vorschriften des GKV-FinG sollen zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden.

